Während Arbeitgeber Krankendaten elektronisch abrufen können, besteht das Jobcenter noch ein weiteres Jahr auf die AU-Bescheinigung in Papierform Foto: picture alliance/dpa
Von B.Z./dpa
Seit Beginn 2023 müssen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber keine Krankmeldung mehr vorlegen. Die Arbeitgeber können die Daten digital abrufen. Für die Arbeitsagentur gilt das nicht.
Arbeitsagenturen und Jobcenter verlangen im Krankheitsfall nach wie vor die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB).
Erst ab 2024 wird dies nicht mehr nötig sein, informiert die Bundesagentur für Arbeit.
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer müssen seit dem 1. Januar 2023 dem Arbeitgeber keine Bescheinigung mehr vorlegen. Nach der Krankmeldung rufen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch bei den Krankenkassen ab.
Ab 2023: Was ändert sich, wenn ich mich krankmelden muss?
eAU-Verfahren heißt das Ganze – „e“ für „elektronisch“, „AU“ für „Arbeitsunfähigkeit“.
Eine Quelle: www.bz-berlin.de