Debatte um Maskenpflicht in Kliniken und Praxen: Gesundheitssenatorin will weiter daran festhalten

Landesärztekammer Brandenburg: Besonders vulnerable Gruppen schützen

Ähnlich äußerte sich in Brandenburg der Präsident der Landesärztekammer, Frank-Ullrich Schulz. "Ich bin nach wie vor der Meinung, dass in Arztpraxen und Krankenhäusern die Maskenpflicht auch über den 2. Februar hinaus beibehalten werden sollte", sagte Schulz am Montag rbb24 Brandenburg Aktuell. "Dort halten sich besonders vulnerable Gruppen auf, die besonders gefährdet sind zu erkranken, und die sollten wir schützen."

Menschen, die noch nicht wissen, dass sie sich mit dem Coronavirus angesteckt haben, könnten ohne die Maskenpflicht schneller andere anstecken, so Schulz. "Vielleicht kann auch der Arzt mal infiziert sein. Wenn der keine Maske trägt, besteht auch das Risiko, dass der seinen Patienten ansteckt."

Die Gefahr einer erneuten massiven Coronawelle stufte Schulz als gering ein. "Es heißt, es geht in eine endemische Phase über, keine Pandemie mehr", so der Präsident der Landesärztekammer.

Kassenärztliche Bundesvereinigung fordert Ende der Maskenpflicht

Zuvor hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die bundesweite Aufhebung der Maskenpflicht in den Arztpraxen gefordert. KBV-Chef Andreas Gassen sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), er halte es für "folgerichtig, die Maskenpflicht in Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen aufzuheben, wie das Bayern nun angekündigt hat".

Den anderen Bundesländern empfahl er, sich diesem Schritt anzuschließen. Die pandemische Lage sei vorbei, so Gassen. In Bayern müssen ab dem 1. Februar Beschäftigte in Arztpraxen keine Masken mehr tragen, das hatte das Gesundheitsministerium in der vergangenen Woche angekündigt. Aufgrund der bundesrechtlichen Regelungen besteht aber weiterhin eine Maskenpflicht für Patienten und Besucher in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen.

Eine Quelle: www.rbb24.de

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