Hohenzollern-Verhandlung am 13. Juni


            Hohenzollern-Verhandlung am 13. Juni

Prinz Georg Friedrich von Preußen auf der Burg Hohenzollern bei Hechingen (Baden-Württemberg). Als Chef des Hauses verhandelte er mit Bund und Ländern über Ausgleichszahlungen Foto: Seeger/dpa

Von B.Z./dpa

Seit Jahren diskutieren Bund sowie die Länder Berlin und Brandenburg mit der Hohenzollern-Familie um den vermeintlichen Anspruch der Hohenzollern auf Ausgleich. Nun gibt es einen Gerichtstermin

Im Streit um Forderungen des ehemaligen Herrscherhauses Hohenzollern nach Ausgleich für enteignete Immobilien will nun das Verwaltungsgericht Potsdam entscheiden: Dafür sei ein Verhandlungstermin am 13. Juni angesetzt worden, teilte das Gericht am Freitag mit. Bei Bedarf könne das Verfahren am Folgetag fortgesetzt werden.

Das Haus Hohenzollern verlangt Ausgleichszahlungen für Immobilien wie das Schloss Rheinsberg, das Krongut Bornstedt und etliche Villen in Potsdam, die nach Kriegsende von den Sowjets enteignet worden waren. Es geht um 1,2 Millionen Euro. Das Land Brandenburg hatte die Zahlung auf Basis des Einigungsvertrages abgelehnt mit der Begründung, dass laut Gesetz demjenigen kein Ausgleich zustehe, der dem NS-System „erheblichen Vorschub geleistet hat“.

Im Gegensatz zu vielen Historikern bestreitet Georg Friedrich Prinz von Preußen als Chef der Hohenzollern die Vorschubleistung seiner Vorfahren. Er beruft sich dabei auf andere Einschätzungen. Nachdem Verhandlungen gescheitert sind, soll nun das Gericht entscheiden.

Als die Royals sparen lernten

Im vergangenen Jahr hatte das Haus Hohenzollern vor dem Verwaltungsgericht Potsdam eine zweite Klage eingereicht: Dabei geht es nach Angaben des Gerichts um Inventar aus den Schlössern Rheinsberg und Cecilienhof, aus Villen und einem früheren Hohenzollernmuseum in Berlin. Außerdem gehe es um verschiedene Wertpapiere und Hypothekenforderungen. Darüber solle in einem gesonderten Verfahren entschieden werden, erklärte das Verwaltungsgericht.

Eine Quelle: www.bz-berlin.de

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