Kriminalität: Opferbeauftragter: Opferschutz in Brandenburg verbessern

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Kriminalität: Opferbeauftragter: Opferschutz in Brandenburg verbessern

Polizeipräsidium am Platz der Luftbrücke.

Der Berliner Opferbeauftragte Roland Weber hat die Justiz in Brandenburg aufgefordert, bei Vergewaltigungsfällen die Möglichkeiten des Opferschutzes besser zu nutzen. Aus Brandenburg erreichten ihn immer wieder Beschwerden vor allem von Frauen, die Opfer von Sexualstraftaten geworden sind, berichtete er dem Sender RBB 24. Dabei geht es darum, dass die gesetzliche Möglichkeit von separaten Videovernehmungen durch einen Richter vor der eigentlichen Gerichtsverhandlung oft ignoriert werde. Dieses Vorgehen soll besonders minderjährige Opfer vor einer erneuten Traumatisierung durch eine Zeugenaussage vor Gericht schützen.

«In Berlin haben wir damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Es geschieht nur noch selten, dass wir mit minderjährigen Opfern oder Geschädigten von Sexualstraftaten vor Gericht gehen müssen», sagte Weber. «In Brandenburg wird hingegen, soweit ich es beurteilen kann, im Hinblick auf den Opferschutz, diese Möglichkeit der Videovernehmung weitestgehend missachtet.»

Für Weber ist demnach nicht nachvollziehbar, dass die Anwendung der Opferschutzregel davon abhängt, ob man in Berlin oder Brandenburg Opfer einer Sexualstraftat geworden sei. Brandenburg ist das einzige Bundesland, das bisher noch keinen Opferbeauftragten hat.

Eine Quelle: www.focus.de

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