Maskenpflicht weiterhin auch im Gesundheitsbereich
Die aktuelle Coronamaßnahmenschutzverordnung ist bis zum 21. Dezember befristet. Die Verordnung ist nach Angaben von Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) nun bis zum 17. Januar verlängert worden. Dann werde der Senat über eventuelle Änderungen erneut beraten.
Neben der Maskenpflicht im ÖPNV sieht die Verordnung eine solche Pflicht auch für den Gesundheitsbereich vor. Zudem bleibt es bei der Corona-Testpflicht, sobald man Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder auch Justizvollzugsanstalten betreten möchte. Zudem bleibt es in Berlin damit bei den bestehenden Isolations- und Quarantäneregeln.
Eine Quelle: www.rbb24.de