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Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.
Das Landgericht Berlin hat dem Zentralrat der Juden einige Äußerungen über den früheren Rektor der Rabbinerschule Abraham Geiger Kolleg, Walter Homolka, untersagt. Das Gericht verbot 7 von 21 Formulierungen in der «Vorläufigen Executive Summary», wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch auf Anfrage mitteilte. Äußerungen, «die auf Fehlverhalten unterhalb der Schwelle des Strafrechts Bezug nehmen», muss er laut Gericht allerdings hinnehmen. Homolka hatte Verletzungen von Persönlichkeitsrechten geltend gemacht und war schließlich vor Gericht gezogen. Der Zentralrat der Juden wertete die Entscheidung als Erfolg. (Az. 27 O 16/23)
Hintergrund des Streits ist die Veröffentlichung des Zentralrats im Dezember 2022 zu der Untersuchung einer Anwaltskanzlei. Darin sieht er schwere Vorwürfe gegen Homolka bestätigt. Es geht im Wesentlichen um Machtmissbrauch. Homolka bestreitet die Anschuldigungen und wehrte sich nach Gerichtsangaben gegen Formulierungen in dem «Vorläufigen Executive Summary» zum Untersuchungsbericht sowie in einer dazu veröffentlichten Pressemitteilung und in einem Zeitungsartikel.
Der Zentralrat wertete die Entscheidung des Gerichts als Erfolg: «Die aggressive Strategie Walter Homolkas, jede Kritik an ihm zu unterbinden, war in weiten Teilen erfolglos», hieß es in einer Mitteilung. «Das Gericht stellte die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung insoweit fest und hielt auch die Äußerung bezogen auf Diskriminierungen für zulässig.»
Das Gericht selbst nannte in seiner Mitteilung keine Namen der Prozessbeteiligten. Homolka nahm am Dienstag selbst bei der mündlichen Verhandlung der 27. Zivilkammer teil, wie sein Berliner Anwalt am Mittwoch sagte.
Eine Quelle: www.focus.de